Deponiebau

Abfälle, die nicht einer Verwertung zugeführt und recycelt werden können, sind je nach ihrer Zusammensetzung und ihren Inhaltsstoffen in Deponien abzulagern. Dies geschieht nach den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen in Deponien verschiedenster Bauart.

  • Deponie für Inertabfälle der Deponieklasse 0
  • Deponie für nicht gefährliche Abfälle der Deponieklasse I
  • Deponie für nicht gefährliche Abfälle der Deponieklasse II
  • Deponie für gefährliche Abfälle der Deponieklasse III
  • Untertagedeponie der Deponieklasse IV

Diese Deponien unterscheiden sich u.a. in der Bauart und den betrieblichen Anforderungen.

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